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   VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364   

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https://dejure.org/2016,69534
VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364 (https://dejure.org/2016,69534)
VG München, Entscheidung vom 02.03.2016 - M 25 K 14.1364 (https://dejure.org/2016,69534)
VG München, Entscheidung vom 02. März 2016 - M 25 K 14.1364 (https://dejure.org/2016,69534)
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  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    An die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, U. v. 10.7.2012, a.a.O.).

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Eine nach bis zum 31. Dezember 2015 anwendbarem Recht verfügte (Ermessens-)Ausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthaltG in ihrer Neufassung am 1. Januar 2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht (bei VGH, B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844).

    Zwar kann die erstmalige Verbüßung einer längeren Haftstrafe, insbesondere als erste massive Einwirkung auf einen jungen Menschen, unter Umständen seine Reifung fördern und die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens mindern (st. Rspr.; vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Eine Ausweisung ist auch grundsätzlich zulässig, obwohl der Kläger aufgrund der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht abgeschoben werden darf (vgl. BVerwG, U. v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 24; BVerwG, U. v. 31.8.2004 - 1 C 25/03 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Für die Feststellung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr gilt ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Der Bescheid der Beklagten vom ... März 2014 in der Fassung der beiden Ergänzungen vom ... März 2016 ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. BVerwG, U. v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12) rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Eine Ausweisung ist auch grundsätzlich zulässig, obwohl der Kläger aufgrund der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht abgeschoben werden darf (vgl. BVerwG, U. v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 24; BVerwG, U. v. 31.8.2004 - 1 C 25/03 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Es würde eine hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellen, wenn der Kläger erneut eine Straftat begehen würde, die mit der der Ausweisung zugrunde liegenden vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 BV 13.421 - juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 15.12.2015 - 10 ZB 13.2665

    Heranziehung strafrechtlicher Verurteilung ist zu Recht erfolgt, da persönliches

    Auszug aus VG München, 02.03.2016 - M 25 K 14.1364
    Hierbei sei insbesondere die hohe Bedeutung der körperlichen Unversehrtheit zu sehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2015 - 10 ZB 13.2665, Rn. 5).
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